Steuereinfache Krypto-Broker: wenn das Finanzamt schon Bescheid weiß.
Seit 2024 führen österreichische Krypto-Anbieter die KESt automatisch ab. Wir zeigen, welche Broker steuereinfach sind, was das für deine Steuererklärung bedeutet und wann du trotzdem selbst tätig werden musst.
Direkte Antwort
Steuereinfach bedeutet, dass ein Krypto-Anbieter mit österreichischem Sitz die 27,5 Prozent KESt beim Verkauf automatisch einbehält und ans Finanzamt abführt. Seit 1. Jänner 2024 ist das für inländische Dienstleister Pflicht. Klar steuereinfach sind Bitpanda, Coinfinity, 21bitcoin und Kurant. Nutzt du ausschließlich einen dieser Anbieter und machst korrekte Angaben, musst du deine Krypto-Gewinne in der Regel nicht mehr in die Steuererklärung eintragen. Sobald aber ausländische Börsen, eigene Wallets, DeFi oder ein gewünschter Verlustausgleich ins Spiel kommen, wird es wieder komplizierter.
Grundlagen
Was bedeutet steuereinfach?
Steuereinfach heißt: Der Anbieter behält die KESt beim Verkauf automatisch ein und führt sie ans Finanzamt ab. Für dich entsteht eine Endbesteuerungswirkung.
Mit der ökosozialen Steuerreform werden Kryptowährungen in Österreich seit 2022 wie andere Kapitalerträge behandelt, Gewinne aus dem Verkauf von Neuvermögen unterliegen einem fixen Satz von 27,5 Prozent KESt. Für inländische Krypto-Dienstleister war der automatische Steuerabzug 2022 und 2023 zunächst freiwillig, seit 1. Jänner 2024 ist er verpflichtend. Das regelt die Kryptowährungsverordnung, gestützt auf Paragraph 27a EStG.
Der Abzug gilt für alle Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich. Praktisch bedeutet das: Der Broker rechnet beim Verkauf gegen Euro deinen Gewinn nach der vorgeschriebenen Durchschnittsmethode aus, zieht die KESt sofort ab und überweist sie ans Finanzamt. Machst du dabei korrekte Angaben, tritt eine Endbesteuerungswirkung ein, diese Gewinne sind damit abschließend versteuert und müssen nicht mehr in die Steuererklärung.
Die Anbieter
Welche Broker sind in Österreich steuereinfach?
Vier österreichische Anbieter setzen den automatischen KESt-Abzug um: Bitpanda, Coinfinity, 21bitcoin und Kurant.
Vier österreichische Krypto-Dienstleister haben den automatischen KESt-Abzug seit 2024 umgesetzt. Sie unterscheiden sich vor allem im Angebot und in der Verwahrung.
| Anbieter | Sitz | Profil | Steuereinfach |
|---|---|---|---|
| Bitpanda | Wien | breites Angebot, über 400 Coins, seit 2026 auch Aktien und ETFs, Verwahrung in der Bitpanda-Wallet | seit 2024 |
| Coinfinity | Graz | Bitcoin-Fokus, Sparplan, Auszahlung auf externe Wallet möglich | seit 2024 |
| 21bitcoin | Österreich | FMA-lizenziert, Bitcoin-only App, transparenter Verkaufsprozess | seit 2024 |
| Kurant | Österreich | Bitcoin, auch über ein Netz an Vor-Ort-Standorten | seit 2024 |
Ein praktischer Unterschied betrifft die Verwahrung: Bleiben deine Coins wie bei Bitpanda in der plattformeigenen Wallet, kennt der Anbieter deine Anschaffungskosten lückenlos und der Abzug läuft reibungslos. Sendest du Coins an eine externe Wallet oder verkaufst extern gehaltene Coins wieder über den Broker, musst du Anschaffungsdatum und Anschaffungskosten unter Umständen gesondert bekannt geben. Welche Anbieter automatisch abführen und welche nicht, zeigt kompakt unsere Börsen-Übersicht.
Sonderfall
Was ist mit Trade Republic?
Trade Republic wickelt die österreichische KESt für Wertpapiere ab, sitzt aber in Deutschland, für Krypto ist der Abzug nicht eindeutig belegt.
Trade Republic wird in manchen Übersichten als steuereinfacher Broker genannt und wickelt die österreichische KESt für Wertpapiere ab. Der Anbieter sitzt jedoch in Deutschland, nicht in Österreich. Weil der automatische KESt-Einbehalt für Krypto rechtlich klar nur bei Dienstleistern mit österreichischem Sitz greift, solltest du bei Trade Republic für den Krypto-Teil im Einzelfall prüfen, wie dein Konto konkret behandelt wird. Im Zweifel gilt: Verlass dich nicht pauschal auf die Steuereinfachheit, sondern kläre es vor dem Verkauf oder dokumentiere sicherheitshalber selbst.
Pro
Welche Vorteile haben steuereinfache Broker?
Bei korrekten Angaben sind die Gewinne endbesteuert, du brauchst weder Report noch Eintrag in der Steuererklärung.
- Kein Steuerreport nötig, bei korrekten Angaben trägst du nichts in die Steuererklärung ein.
- Endbesteuerung: Die Gewinne sind abschließend versteuert.
- Die vorgeschriebene Durchschnittsmethode wird automatisch angewendet.
- Weniger Aufwand und weniger Fehlerquellen als bei manueller Dokumentation.
Contra
Welche Grenzen und Nachteile gibt es?
Steuereinfach gilt nur innerhalb desselben Anbieters, bei mehreren Plattformen, Altvermögen oder DeFi kann weiterhin eine eigene Dokumentation nötig sein.
So bequem der automatische Abzug ist, er hat klare Grenzen, die du kennen solltest:
- Sofortiger Abzug: Die KESt wird direkt beim Verkauf fällig, eine Steuerstundung gibt es nicht.
- Verlustausgleich nur über die Erklärung: Ein kontoübergreifender Verlustausgleich, etwa mit Gewinnen von anderen Plattformen oder aus Aktien, funktioniert nicht automatisch. Dafür ist ein expliziter Antrag in der Steuererklärung nötig.
- Nur die eigene Plattform: Der Broker kennt ausschließlich die Transaktionen auf seiner Plattform, nicht deine Transfers zu anderen Wallets oder Börsen. Dadurch können ihm Informationen für eine korrekte Berechnung fehlen.
- 50-Prozent-Ansatz als Falle: Machst du keine oder nicht plausible Angaben zu den Anschaffungskosten, dürfen pauschal 50 Prozent des Verkaufserlöses als Bemessungsgrundlage angesetzt werden, was meist deutlich teurer ist.
Achtung
Wann brauchst du trotz steuereinfachem Broker eine Erklärung?
Auch bei einem steuereinfachen Anbieter musst du in bestimmten Fällen eine Steuererklärung abgeben.
Das betrifft dich, wenn einer dieser Punkte zutrifft: Du hast keine oder nicht plausible Angaben zu den Anschaffungskosten gemacht und es wurden pauschal 50 Prozent angesetzt. Du hast falsche Angaben zu den Anschaffungskosten gemacht. Du möchtest einen Verlustausgleich mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen geltend machen. Oder du nutzt zusätzlich Plattformen, die nicht steuereinfach sind, also praktisch alle ausländischen Börsen. In diesen Fällen führt kein Weg an der Beilage E1kv vorbei, und ein Steuer-Tool oder ein Steuerberater mit Krypto-Erfahrung erleichtert die Arbeit erheblich.
Ausland
Was gilt bei ausländischen Börsen wie Kraken, Coinbase und Binance?
Ausländische Börsen führen keine österreichische KESt ab, hier ermittelst und erklärst du die Gewinne selbst.
Ausländische Börsen führen keine österreichische KESt ab. Hier bist du selbst verantwortlich: Du exportierst deine Handelshistorie, ermittelst die Gewinne nach der Durchschnittsmethode und trägst sie in die Beilage E1kv ein, die relevanten Kennzahlen liegen im Bereich 863 bis 868. Die Frist für die elektronische Einreichung über FinanzOnline ist der 30. September, bei Papiereinreichung der 30. Juni. Weil das bei vielen kleinen Käufen schnell aufwändig wird, importieren Steuer-Tools wie Blockpit oder CoinTracking die Daten automatisch und erzeugen einen konformen Report. Welches Tool zu deinem Setup passt, klärt unser Vergleich.
Einordnung
Wie spielen steuereinfache Broker und DAC8 zusammen?
DAC8 verpflichtet Anbieter zur Meldung, ersetzt aber keinen KESt-Abzug, gemeldet ist nicht versteuert.
Seit 1. Jänner 2026 gilt die EU-Richtlinie DAC8. Sie verpflichtet Krypto-Dienstleister, also auch ausländische Börsen, die Transaktionsdaten ihrer Nutzer automatisch an die Finanzbehörden zu melden. Wichtig ist die Unterscheidung: Diese Meldepflicht ist keine Steuer und ersetzt nicht den KESt-Abzug. Den automatischen Einbehalt leisten weiterhin nur die inländischen steuereinfachen Anbieter. Bei ausländischen Börsen erhält das Finanzamt zwar künftig deine Daten über DAC8, du musst deine Gewinne aber trotzdem selbst über die E1kv deklarieren. Unterm Strich machen die neuen Meldepflichten steuereinfache Broker eher noch attraktiver, weil sie den Aufwand für dich gering halten. Mehr dazu in unserem DAC8-Ratgeber.
Entscheidungshilfe
Wann passt ein steuereinfacher Broker und wann ein Steuer-Tool?
Eine inländische Börse allein genügt meist ohne Tool, mehrere Plattformen oder DeFi machen ein Tool sinnvoll.
Nur eine inländische Börse, Coins bleiben dort
Steuereinfacher Broker reicht
Mehrere Börsen oder eigene Wallets
Steuer-Tool
Ausländische Börse (Kraken, Binance)
Steuer-Tool plus E1kv
DeFi, Staking, viele Transaktionen
Steuer-Tool
Verlustausgleich gewünscht
Erklärung, Tool hilft
Unsicher, was auf dein Setup passt? Der Tool-Finder gibt dir in vier Fragen eine transparente Empfehlung, inklusive der ehrlichen Antwort, wenn du gar kein Tool brauchst.
Häufige Fragen
Welche Fragen werden häufig gestellt?
Die folgenden Antworten fassen die häufigsten Fragen zu diesem Thema kurz zusammen.
Was bedeutet steuereinfach bei Krypto?
Welche Krypto-Broker sind in Österreich steuereinfach?
Ist Bitpanda steuereinfach?
Ist Trade Republic für Krypto steuereinfach?
Muss ich bei einem steuereinfachen Broker eine Steuererklärung machen?
Was ist mit Kraken, Coinbase oder Binance?
Ersetzt DAC8 den KESt-Abzug?
Kann ich mit steuereinfachen Brokern Verluste verrechnen?
Was passiert, wenn ich Coins auf eine externe Wallet sende?
Redaktion
Wer verantwortet diesen Inhalt?
Die Redaktion von kryptosteuer-check.com verantwortet Recherche, Inhalt und Aktualisierung.
Zuletzt geprüft am 10. Juli 2026.
Quellen
Auf welchen Primärquellen beruhen die Angaben?
Steuerangaben beruhen vorrangig auf dem BMF und dem geltenden EStG, Preise und Funktionen auf den offiziellen Anbieterseiten.
Keine Steuerberatung. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beurteilung. Prüfe deinen Fall beim BMF und mit einer qualifizierten Steuerberatung.