Ratgeber Österreich 2026

NFT-Steuer in Österreich: andere Regeln als bei Coins.

NFTs gelten in Österreich nicht als Kryptowährung. Statt der 27,5 Prozent KESt gilt das alte Spekulationsregime: innerhalb eines Jahres steuerpflichtig, danach steuerfrei. Wir erklären die Regeln, die Freigrenze und die Falle beim Kauf mit Krypto.

Primärquellen geprüftStand 10. Juli 2026Keine Steuerberatung

Direkte Antwort

NFTs sind in Österreich keine Kryptowährung im steuerlichen Sinn. Sie werden nach dem Spekulationsregime (§ 31 EStG) besteuert: Verkaufst du ein NFT innerhalb eines Jahres mit Gewinn, unterliegt dieser dem progressiven Einkommensteuersatz (bis 55 Prozent). Nach mehr als einem Jahr Haltedauer ist der Verkauf steuerfrei. Es gilt eine Freigrenze von 440 Euro pro Jahr. Wichtig und oft übersehen: Bezahlst du ein NFT mit Krypto, ist das für die eingesetzte Kryptowährung ein steuerpflichtiger Verkauf mit 27,5 Prozent.

Grundlagen

Warum werden NFTs steuerlich anders behandelt?

Weil einem NFT die Eigenschaft als allgemein akzeptiertes Tauschmittel fehlt, ist es laut BMF keine Kryptowährung im Sinne des § 27b EStG.

Jedes NFT ist einzigartig und nicht beliebig austauschbar. Genau daran macht das BMF fest, dass NFTs (und ebenso Bitcoin Ordinals und Asset-Token) nicht unter die Krypto-Definition fallen. Die Folge: Die mit der Steuerreform 2022 eingeführten Regeln für Kryptowährungen, also der fixe Satz von 27,5 Prozent und der Wegfall der Haltefrist, gelten für NFTs nicht. Stattdessen bleibt es bei den allgemeinen Regeln für sonstige Wirtschaftsgüter, konkret bei den Spekulationsgeschäften nach § 31 EStG. Das klingt technisch, hat aber sehr konkrete Folgen für deine Steuerlast.

Die Kernregel

Welche Haltefrist und Freigrenze gelten?

Beim NFT entscheidet die Haltedauer: Verkauf innerhalb eines Jahres progressiv, danach steuerfrei, mit 440 Euro Freigrenze.

Beim NFT entscheidet die Haltedauer. Verkaufst du innerhalb eines Jahres nach dem Kauf mit Gewinn, unterliegt dieser deinem persönlichen, progressiven Einkommensteuersatz von 0 bis 55 Prozent. Hältst du das NFT länger als ein Jahr, ist der Verkauf steuerfrei. Zusätzlich gibt es eine Freigrenze von 440 Euro pro Kalenderjahr für Spekulationsgeschäfte. Wichtig: Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Bleibt dein gesamter Spekulationsgewinn im Jahr unter 440 Euro, fällt keine Steuer an. Wird die Grenze auch nur um einen Euro überschritten, ist der gesamte Gewinn ab dem ersten Euro steuerpflichtig.

Beispiel 1: Verkauf innerhalb eines Jahres

NFT gekauft500 €
Verkauf nach 10 Monaten1.500 €
Gewinn (über 440 €, innerhalb Frist)1.000 €
Steuer: progressiver Einkommensteuersatz auf 1.000 €je nach Tarif

Beispiel 2: unter der Freigrenze oder nach einem Jahr

NFT gekauft 500 €, Verkauf nach 8 Monaten zu 700 €200 € Gewinn
Gewinn unter 440 € Freigrenzesteuerfrei
Oder Verkauf nach mehr als einem Jahr, egal welcher Gewinnsteuerfrei

Achtung

Welche Steuerfolge kann der Kauf eines NFT mit Krypto auslösen?

Wer ein NFT mit Krypto bezahlt, veräußert damit die eingesetzten Coins und löst darauf Steuer aus.

NFTs werden fast immer mit Kryptowährung bezahlt, meist mit ETH. Und genau hier entsteht ein zweiter, oft übersehener Steuervorgang. Weil ein NFT keine Kryptowährung ist, gilt der Tausch Krypto gegen NFT nicht als steuerfreier Krypto-zu-Krypto-Tausch, sondern als steuerpflichtige Veräußerung der eingesetzten Kryptowährung. Der Wertzuwachs deiner Coins bis zum Zeitpunkt des NFT-Kaufs wird mit 27,5 Prozent besteuert. Der Marktwert der hingegebenen Coins bildet zugleich die Anschaffungskosten deines NFT. Es sind also immer zwei Vorgänge getrennt zu betrachten: die Krypto-Seite mit 27,5 Prozent und die spätere NFT-Seite nach dem Spekulationsregime.

Beispiel 3: Kauf eines NFT mit ETH (Neuvermögen)

1 ETH gekauft für1.000 €
Wert der 1 ETH beim NFT-Kauf3.000 €
Wertzuwachs der ETH2.000 €
Steuer auf die Krypto-Seite: 2.000 € × 27,5 Prozent550 €

Diese 550 Euro fallen zusätzlich zu einem etwaigen späteren NFT-Gewinn an. Eine Ausnahme gibt es: Setzt du für den NFT-Kauf Krypto-Altvermögen ein, also Coins, die vor dem 1. März 2021 gekauft und über ein Jahr gehalten wurden, bleibt die Krypto-Seite steuerfrei.

Überblick

Wie werden NFT-Vorgänge eingeordnet?

Die Tabelle ordnet Kauf, Verkauf und Erstellung eines NFT der jeweiligen steuerlichen Behandlung zu.

VorgangSteuerliche Behandlung
NFT-Verkauf innerhalb 1 Jahr (Gewinn über 440 €)progressiver Einkommensteuersatz (0 bis 55 %)
NFT-Verkauf nach über 1 Jahrsteuerfrei
NFT-Gewinn bis 440 € im Jahr (innerhalb Frist)steuerfrei (Freigrenze)
NFT mit Krypto-Neuvermögen kaufen27,5 Prozent auf den Krypto-Wertzuwachs
NFT mit Krypto-Altvermögen kaufen (über 1 Jahr)Krypto-Seite steuerfrei
Gewerblicher NFT-HandelEinkünfte aus Gewerbebetrieb (progressiv)

Angaben für private Vermögensverwaltung. Rechtsgrundlage: § 31 EStG (Spekulationsgeschäfte) und BMF-Erläuterungen zur Nichteinstufung von NFTs als Kryptowährung. Stand geprüft Juli 2026.

Steuererklärung

Wo trage ich NFT-Gewinne ein?

NFT-Gewinne unterliegen keinem automatischen KESt-Abzug, du berechnest und erklärst sie selbst.

Anders als bei Kryptowährungen gibt es bei NFTs keinen automatischen KESt-Abzug, du musst die Gewinne selbst berechnen und deklarieren. Gewinne aus dem Verkauf innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist trägst du im Formular E1 unter den sonstigen Einkünften bei den Spekulationsgeschäften ein, üblicherweise in der Kennzahl 801. Die Krypto-Seite eines NFT-Kaufs, also der mit 27,5 Prozent zu versteuernde Wertzuwachs der eingesetzten Coins, gehört dagegen wie jede andere Krypto-Veräußerung in die Beilage E1kv. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Portal findest du in unserer FinanzOnline-Anleitung. Ein Steuer-Tool trennt beide Vorgänge sauber und liefert die passenden Werte.

Abgrenzung

Wann gilt NFT-Handel als privat oder gewerblich?

Regelmäßiger Handel, Fremdkapital und planmäßiges Vorgehen können zu gewerblichen Einkünften führen.

Die Grenze zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Handel ist bei NFTs noch unschärfer als bei Coins, eine klare gesetzliche Definition fehlt. Indizien für eine gewerbliche Tätigkeit sind ein regelmäßiger und planmäßiger An- und Verkauf mit Gewinnerzielungsabsicht, das Anbieten an die breite Öffentlichkeit etwa über einen eigenen Shop, der Handel im fremden Namen und eine professionelle Organisation. Liegt Gewerblichkeit vor, zählen die Gewinne zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb und unterliegen dem progressiven Tarif. Auch wer NFTs selbst erstellt und verkauft (Minting), bewegt sich meist im gewerblichen Bereich. In solchen Fällen ist eine steuerliche Beratung besonders ratsam. Bitcoin Ordinals werden übrigens wie NFTs behandelt, da auch sie steuerlich nicht als Kryptowährung gelten.

Häufige Fragen

Welche Fragen werden häufig gestellt?

Die folgenden Antworten fassen die häufigsten Fragen zu diesem Thema kurz zusammen.

Werden NFTs in Österreich wie Kryptowährungen besteuert?
Nein. NFTs gelten laut BMF nicht als Kryptowährung. Statt der 27,5 Prozent KESt gilt das Spekulationsregime nach § 31 EStG mit einjähriger Haltefrist und 440-Euro-Freigrenze.
Wann ist ein NFT-Verkauf steuerfrei?
Wenn du das NFT länger als ein Jahr gehalten hast, ist der Verkauf steuerfrei. Innerhalb eines Jahres ist der Gewinn steuerfrei, solange er zusammen mit anderen Spekulationsgewinnen 440 Euro im Jahr nicht übersteigt.
Wie hoch ist die Steuer auf NFT-Gewinne?
Bei Verkauf innerhalb eines Jahres gilt dein persönlicher, progressiver Einkommensteuersatz von 0 bis 55 Prozent, nicht die 27,5 Prozent KESt. Nach einem Jahr ist der Gewinn steuerfrei.
Muss ich Steuern zahlen, wenn ich ein NFT mit ETH kaufe?
Ja, für die eingesetzte Kryptowährung. Der Kauf gilt als Veräußerung der Coins, der Wertzuwachs bis zum Kaufzeitpunkt wird mit 27,5 Prozent besteuert. Ausnahme: eingesetztes Krypto-Altvermögen, das über ein Jahr gehalten wurde.
Was ist die 440-Euro-Freigrenze?
Eine Grenze für Spekulationsgewinne pro Jahr. Bleibt dein Gewinn darunter, ist er steuerfrei. Wird sie auch nur um einen Euro überschritten, ist der gesamte Gewinn ab dem ersten Euro steuerpflichtig. Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag.
Wo trage ich NFT-Gewinne in der Steuererklärung ein?
Im Formular E1 unter den sonstigen Einkünften bei den Spekulationsgeschäften, üblicherweise Kennzahl 801. Die Krypto-Seite eines NFT-Kaufs gehört dagegen in die Beilage E1kv.
Werden Bitcoin Ordinals wie NFTs besteuert?
Ja. Auch Bitcoin Ordinals gelten steuerlich nicht als Kryptowährung und werden nach den NFT-Regeln behandelt.
Wann gilt NFT-Handel als gewerblich?
Indizien sind regelmäßiger, planmäßiger Handel mit Gewinnabsicht, ein eigener Shop, Handel für andere oder eine professionelle Organisation. Dann liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor. Eine Beratung ist hier ratsam.

Redaktion

Wer verantwortet diesen Inhalt?

Die Redaktion von kryptosteuer-check.com verantwortet Recherche, Inhalt und Aktualisierung.

Zuletzt geprüft am 10. Juli 2026.

Quellen

Auf welchen Primärquellen beruhen die Angaben?

Steuerangaben beruhen vorrangig auf dem BMF und dem geltenden EStG, Preise und Funktionen auf den offiziellen Anbieterseiten.

Keine Steuerberatung. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beurteilung. Prüfe deinen Fall beim BMF und mit einer qualifizierten Steuerberatung.