NFT-Steuer in Österreich: andere Regeln als bei Coins.
NFTs gelten in Österreich nicht als Kryptowährung. Statt der 27,5 Prozent KESt gilt das alte Spekulationsregime: innerhalb eines Jahres steuerpflichtig, danach steuerfrei. Wir erklären die Regeln, die Freigrenze und die Falle beim Kauf mit Krypto.
Direkte Antwort
NFTs sind in Österreich keine Kryptowährung im steuerlichen Sinn. Sie werden nach dem Spekulationsregime (§ 31 EStG) besteuert: Verkaufst du ein NFT innerhalb eines Jahres mit Gewinn, unterliegt dieser dem progressiven Einkommensteuersatz (bis 55 Prozent). Nach mehr als einem Jahr Haltedauer ist der Verkauf steuerfrei. Es gilt eine Freigrenze von 440 Euro pro Jahr. Wichtig und oft übersehen: Bezahlst du ein NFT mit Krypto, ist das für die eingesetzte Kryptowährung ein steuerpflichtiger Verkauf mit 27,5 Prozent.
Grundlagen
Warum werden NFTs steuerlich anders behandelt?
Weil einem NFT die Eigenschaft als allgemein akzeptiertes Tauschmittel fehlt, ist es laut BMF keine Kryptowährung im Sinne des § 27b EStG.
Jedes NFT ist einzigartig und nicht beliebig austauschbar. Genau daran macht das BMF fest, dass NFTs (und ebenso Bitcoin Ordinals und Asset-Token) nicht unter die Krypto-Definition fallen. Die Folge: Die mit der Steuerreform 2022 eingeführten Regeln für Kryptowährungen, also der fixe Satz von 27,5 Prozent und der Wegfall der Haltefrist, gelten für NFTs nicht. Stattdessen bleibt es bei den allgemeinen Regeln für sonstige Wirtschaftsgüter, konkret bei den Spekulationsgeschäften nach § 31 EStG. Das klingt technisch, hat aber sehr konkrete Folgen für deine Steuerlast.
Die Kernregel
Welche Haltefrist und Freigrenze gelten?
Beim NFT entscheidet die Haltedauer: Verkauf innerhalb eines Jahres progressiv, danach steuerfrei, mit 440 Euro Freigrenze.
Beim NFT entscheidet die Haltedauer. Verkaufst du innerhalb eines Jahres nach dem Kauf mit Gewinn, unterliegt dieser deinem persönlichen, progressiven Einkommensteuersatz von 0 bis 55 Prozent. Hältst du das NFT länger als ein Jahr, ist der Verkauf steuerfrei. Zusätzlich gibt es eine Freigrenze von 440 Euro pro Kalenderjahr für Spekulationsgeschäfte. Wichtig: Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Bleibt dein gesamter Spekulationsgewinn im Jahr unter 440 Euro, fällt keine Steuer an. Wird die Grenze auch nur um einen Euro überschritten, ist der gesamte Gewinn ab dem ersten Euro steuerpflichtig.
Beispiel 1: Verkauf innerhalb eines Jahres
| NFT gekauft | 500 € |
| Verkauf nach 10 Monaten | 1.500 € |
| Gewinn (über 440 €, innerhalb Frist) | 1.000 € |
| Steuer: progressiver Einkommensteuersatz auf 1.000 € | je nach Tarif |
Beispiel 2: unter der Freigrenze oder nach einem Jahr
| NFT gekauft 500 €, Verkauf nach 8 Monaten zu 700 € | 200 € Gewinn |
| Gewinn unter 440 € Freigrenze | steuerfrei |
| Oder Verkauf nach mehr als einem Jahr, egal welcher Gewinn | steuerfrei |
Achtung
Welche Steuerfolge kann der Kauf eines NFT mit Krypto auslösen?
Wer ein NFT mit Krypto bezahlt, veräußert damit die eingesetzten Coins und löst darauf Steuer aus.
NFTs werden fast immer mit Kryptowährung bezahlt, meist mit ETH. Und genau hier entsteht ein zweiter, oft übersehener Steuervorgang. Weil ein NFT keine Kryptowährung ist, gilt der Tausch Krypto gegen NFT nicht als steuerfreier Krypto-zu-Krypto-Tausch, sondern als steuerpflichtige Veräußerung der eingesetzten Kryptowährung. Der Wertzuwachs deiner Coins bis zum Zeitpunkt des NFT-Kaufs wird mit 27,5 Prozent besteuert. Der Marktwert der hingegebenen Coins bildet zugleich die Anschaffungskosten deines NFT. Es sind also immer zwei Vorgänge getrennt zu betrachten: die Krypto-Seite mit 27,5 Prozent und die spätere NFT-Seite nach dem Spekulationsregime.
Beispiel 3: Kauf eines NFT mit ETH (Neuvermögen)
| 1 ETH gekauft für | 1.000 € |
| Wert der 1 ETH beim NFT-Kauf | 3.000 € |
| Wertzuwachs der ETH | 2.000 € |
| Steuer auf die Krypto-Seite: 2.000 € × 27,5 Prozent | 550 € |
Diese 550 Euro fallen zusätzlich zu einem etwaigen späteren NFT-Gewinn an. Eine Ausnahme gibt es: Setzt du für den NFT-Kauf Krypto-Altvermögen ein, also Coins, die vor dem 1. März 2021 gekauft und über ein Jahr gehalten wurden, bleibt die Krypto-Seite steuerfrei.
Überblick
Wie werden NFT-Vorgänge eingeordnet?
Die Tabelle ordnet Kauf, Verkauf und Erstellung eines NFT der jeweiligen steuerlichen Behandlung zu.
| Vorgang | Steuerliche Behandlung |
|---|---|
| NFT-Verkauf innerhalb 1 Jahr (Gewinn über 440 €) | progressiver Einkommensteuersatz (0 bis 55 %) |
| NFT-Verkauf nach über 1 Jahr | steuerfrei |
| NFT-Gewinn bis 440 € im Jahr (innerhalb Frist) | steuerfrei (Freigrenze) |
| NFT mit Krypto-Neuvermögen kaufen | 27,5 Prozent auf den Krypto-Wertzuwachs |
| NFT mit Krypto-Altvermögen kaufen (über 1 Jahr) | Krypto-Seite steuerfrei |
| Gewerblicher NFT-Handel | Einkünfte aus Gewerbebetrieb (progressiv) |
Angaben für private Vermögensverwaltung. Rechtsgrundlage: § 31 EStG (Spekulationsgeschäfte) und BMF-Erläuterungen zur Nichteinstufung von NFTs als Kryptowährung. Stand geprüft Juli 2026.
Steuererklärung
Wo trage ich NFT-Gewinne ein?
NFT-Gewinne unterliegen keinem automatischen KESt-Abzug, du berechnest und erklärst sie selbst.
Anders als bei Kryptowährungen gibt es bei NFTs keinen automatischen KESt-Abzug, du musst die Gewinne selbst berechnen und deklarieren. Gewinne aus dem Verkauf innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist trägst du im Formular E1 unter den sonstigen Einkünften bei den Spekulationsgeschäften ein, üblicherweise in der Kennzahl 801. Die Krypto-Seite eines NFT-Kaufs, also der mit 27,5 Prozent zu versteuernde Wertzuwachs der eingesetzten Coins, gehört dagegen wie jede andere Krypto-Veräußerung in die Beilage E1kv. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Portal findest du in unserer FinanzOnline-Anleitung. Ein Steuer-Tool trennt beide Vorgänge sauber und liefert die passenden Werte.
Abgrenzung
Wann gilt NFT-Handel als privat oder gewerblich?
Regelmäßiger Handel, Fremdkapital und planmäßiges Vorgehen können zu gewerblichen Einkünften führen.
Die Grenze zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Handel ist bei NFTs noch unschärfer als bei Coins, eine klare gesetzliche Definition fehlt. Indizien für eine gewerbliche Tätigkeit sind ein regelmäßiger und planmäßiger An- und Verkauf mit Gewinnerzielungsabsicht, das Anbieten an die breite Öffentlichkeit etwa über einen eigenen Shop, der Handel im fremden Namen und eine professionelle Organisation. Liegt Gewerblichkeit vor, zählen die Gewinne zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb und unterliegen dem progressiven Tarif. Auch wer NFTs selbst erstellt und verkauft (Minting), bewegt sich meist im gewerblichen Bereich. In solchen Fällen ist eine steuerliche Beratung besonders ratsam. Bitcoin Ordinals werden übrigens wie NFTs behandelt, da auch sie steuerlich nicht als Kryptowährung gelten.
Häufige Fragen
Welche Fragen werden häufig gestellt?
Die folgenden Antworten fassen die häufigsten Fragen zu diesem Thema kurz zusammen.
Werden NFTs in Österreich wie Kryptowährungen besteuert?
Wann ist ein NFT-Verkauf steuerfrei?
Wie hoch ist die Steuer auf NFT-Gewinne?
Muss ich Steuern zahlen, wenn ich ein NFT mit ETH kaufe?
Was ist die 440-Euro-Freigrenze?
Wo trage ich NFT-Gewinne in der Steuererklärung ein?
Werden Bitcoin Ordinals wie NFTs besteuert?
Wann gilt NFT-Handel als gewerblich?
Redaktion
Wer verantwortet diesen Inhalt?
Die Redaktion von kryptosteuer-check.com verantwortet Recherche, Inhalt und Aktualisierung.
Zuletzt geprüft am 10. Juli 2026.
Quellen
Auf welchen Primärquellen beruhen die Angaben?
Steuerangaben beruhen vorrangig auf dem BMF und dem geltenden EStG, Preise und Funktionen auf den offiziellen Anbieterseiten.
Keine Steuerberatung. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beurteilung. Prüfe deinen Fall beim BMF und mit einer qualifizierten Steuerberatung.