Krypto-Steuer in Österreich: alles Wichtige auf einer Seite.
27,5 Prozent auf Gewinne, aber der Tausch von Coin zu Coin ist steuerfrei und Altvermögen ohnehin. Dieser Guide erklärt die Regeln verständlich, mit Rechner, Beispiel und allen Sonderfällen, und führt dich zu den vertiefenden Ratgebern.
Direkte Antwort
In Österreich unterliegen Gewinne aus dem Verkauf von Krypto-Neuvermögen (angeschafft ab 1. März 2021) einem fixen Satz von 27,5 Prozent KESt, ohne Haltefrist und ohne Freigrenze. Altvermögen (vor dem 1. März 2021 gekauft) ist steuerfrei. Der Tausch von einer Kryptowährung in eine andere ist steuerfrei, die Steuer entsteht erst beim Verkauf gegen Euro. Gewinne werden nach dem gleitenden Durchschnittspreis berechnet. Seit 2024 führen österreichische Broker die KESt automatisch ab, seit 2026 melden alle Börsen über DAC8 ans Finanzamt.
Grundlagen
Seit wann und nach welchem Gesetz gilt das?
Seit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 zählen Kryptowährungen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen dem Sondersteuersatz.
Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 wurden Kryptowährungen in Österreich den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet. Seit 1. März 2022 gilt für sie derselbe Sondersteuersatz wie für Aktien und ETFs: 27,5 Prozent. Die maßgeblichen Regeln stehen in § 27b EStG, der die Einkünfte aus Kryptowährungen definiert, und in § 27a Abs. 1 EStG, der den Steuersatz festlegt. Die Kryptowährungsverordnung regelt seit 1. Jänner 2023 die Details, darunter die verpflichtende Durchschnittsmethode. Die 27,5 Prozent sind eine Endbesteuerung, deine Krypto-Gewinne erhöhen also nicht deinen Steuersatz für das übrige Einkommen.
Der wichtigste Stichtag
Was unterscheidet Altvermögen von Neuvermögen?
Entscheidend ist der 1. März 2021. Davor gekaufte Coins sind Altvermögen und steuerfrei, ab diesem Datum gekaufte sind Neuvermögen und mit 27,5 Prozent steuerpflichtig.
Als Altvermögen gelten Kryptowährungen, die vor dem 1. März 2021 angeschafft wurden. Für sie galt noch die alte einjährige Spekulationsfrist, die längst abgelaufen ist, weshalb du sie heute steuerfrei verkaufen kannst. Wichtig ist, dass du die Altvermögenseigenschaft bei Nachfrage des Finanzamts lückenlos nachweisen kannst. Neuvermögen sind alle Coins ab dem 1. März 2021. Hier gibt es keine Haltefrist mehr und keine Freigrenze, jeder Gewinn ist ab dem ersten Euro mit 27,5 Prozent steuerpflichtig. Wichtig: Verwendest du Altvermögen für Staking oder einen Airdrop, gelten die daraus erhaltenen Coins als Neuvermögen.
Überblick
Was ist steuerpflichtig und was nicht?
Steuer entsteht beim Verkauf gegen Euro, beim Bezahlen mit Krypto und bei laufenden Einkünften, nicht beim Tausch zwischen Kryptowährungen.
| Vorgang | Steuer |
|---|---|
| Verkauf gegen Euro (Neuvermögen) | 27,5 Prozent auf den Gewinn |
| Bezahlen mit Krypto (Waren, Dienstleistungen) | 27,5 Prozent auf den Gewinn |
| Lending, Mining (laufende Einkünfte) | 27,5 Prozent bei Zufluss |
| Staking, Airdrops, Bounties, Hardfork | steuerfrei bei Zufluss, 27,5 Prozent bei Verkauf |
| Krypto-zu-Krypto-Tausch (auch Stablecoins) | steuerfrei |
| Transfer zwischen eigenen Wallets | steuerfrei |
| Halten (HODLing) | steuerfrei |
| Verkauf von Altvermögen (vor 1. März 2021) | steuerfrei |
| NFT-Handel | Spekulationsregime, progressiv |
| CFDs, Futures, Optionen (unverbrieft) | progressiv bis 55 % |
Angaben für das Privatvermögen. Details zu den Sonderfällen findest du in den verlinkten Ratgebern weiter unten. Stand geprüft Juli 2026.
Berechnung
Wie wird der Gewinn ermittelt?
Seit 2023 ist der gleitende Durchschnittspreis pro Wallet und Coin verpflichtend, FIFO ist nicht mehr zulässig.
Seit 1. Jänner 2023 ist der gleitende Durchschnittspreis verpflichtend, und zwar pro Wallet und Coin. FIFO ist nicht mehr zulässig. Bei jedem Kauf derselben Kryptowährung wird ein neuer Durchschnittspreis gebildet, dieser ist beim Verkauf die Anschaffungsbasis. Anschaffungsnebenkosten wie Transaktionsgebühren dürfen angesetzt werden und mindern den Gewinn.
Beispiel: Durchschnittsmethode
| Kauf 1: 0,5 BTC zu 40.000 € | 20.000 € |
| Kauf 2: 0,3 BTC zu 50.000 € | 15.000 € |
| Kauf 3: 0,2 BTC zu 60.000 € | 12.000 € |
| Durchschnittspreis für 1 BTC | 47.000 € |
| Verkauf 0,6 BTC zu 60.000 €/BTC | 36.000 € Erlös |
| Anschaffungskosten (0,6 × 47.000) | 28.200 € |
| Gewinn | 7.800 € |
| KESt: 7.800 € × 27,5 Prozent | 2.145 € |
Rechner
Wie schätzt du die KESt schnell ab?
Der Rechner schätzt die Steuer für einen einzelnen Verkauf, für das echte Portfolio braucht es die Durchschnittsmethode.
Ein vereinfachter Rechner für einen einzelnen Verkauf. Für dein echtes Portfolio nach Durchschnittsmethode nutzt du am besten ein Steuer-Tool.
Bei mehreren Käufen müssen die Anschaffungskosten bereits auf Basis des gleitenden Durchschnittspreises ermittelt sein.
Steuerpflichtiges Neuvermögen
Vereinfachte Schätzung ohne Gebühren und Verlustausgleich. Keine Steuerberatung.
Der große Vorteil
Warum ist der Krypto-zu-Krypto-Tausch steuerfrei?
Der Tausch zwischen Kryptowährungen ist steuerfrei, die Anschaffungskosten werden fortgeführt und die Steuer entsteht erst beim Verkauf gegen Euro.
Ein echter Vorteil des österreichischen Systems: Der Tausch von einer Kryptowährung in eine andere ist steuerfrei, auch der Wechsel in Stablecoins wie USDT oder USDC. Die Anschaffungskosten werden dabei fortgeführt, die Steuer entsteht erst, wenn du gegen Euro verkaufst oder gegen ein anderes Wirtschaftsgut tauschst. Für aktive Trader bedeutet das, dass sie innerhalb des Krypto-Bereichs umschichten können, ohne bei jedem Schritt Steuer auszulösen. Mehr dazu auf unserer Seite zum steuerfreien Tausch.
Vertiefung
Welche Sonderfälle gibt es?
Staking, NFTs, Derivate und Lending folgen jeweils eigenen Regeln, hier die Kurzfassung mit Verweis auf den passenden Ratgeber.
Für die wichtigsten Spezialfälle haben wir eigene, ausführliche Ratgeber. Hier die Kurzfassung mit Link.
Wer führt die Steuer ab?
Was unterscheidet steuereinfache Broker von ausländischen Börsen?
Inländische Anbieter führen die KESt seit 2024 automatisch ab, bei ausländischen Börsen deklarierst du selbst.
Seit 1. Jänner 2024 führen inländische Krypto-Dienstleister die KESt automatisch ab. Zu diesen steuereinfachen Anbietern zählen Bitpanda, Coinfinity, 21bitcoin und Kurant. Nutzt du ausschließlich einen davon und machst korrekte Angaben, sind deine Gewinne endbesteuert und du musst nichts weiter tun. Ausländische Börsen wie Kraken, Coinbase oder Binance führen dagegen keine österreichische KESt ab, hier deklarierst du selbst. Alle Details, auch zum Sonderfall Trade Republic, findest du im Ratgeber zu den steuereinfachen Brokern.
Verluste
Wie funktioniert der Verlustausgleich?
Verluste lassen sich nur innerhalb desselben Kalenderjahres verrechnen, ein Vortrag in Folgejahre ist bei Krypto nicht möglich.
Verluste aus Krypto-Neuvermögen kannst du mit Gewinnen aus anderen Einkünften, die dem Sondersteuersatz unterliegen, verrechnen, etwa mit Aktien- oder ETF-Gewinnen (§ 27 Abs. 8 EStG). Nicht möglich ist die Verrechnung mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit oder mit Staking-Einnahmen. Wichtig: Bei steuereinfachen Brokern passiert der Verlustausgleich innerhalb desselben Anbieters automatisch, ein kontoübergreifender Ausgleich läuft aber nur über die Steuererklärung. Und: Einen Verlustvortrag in Folgejahre gibt es bei privaten Kapitaleinkünften nicht. Verluste, die du bis zum 31. Dezember nicht verrechnet hast, verfallen. Es kann sich daher lohnen, Verluste strategisch noch im selben Jahr zu realisieren.
Neu seit 2026
Was bedeutet DAC8 für dich?
Seit 2026 melden Krypto-Dienstleister die Daten ihrer Kunden ans Finanzamt, eine Steuer entsteht dadurch nicht.
Seit 1. Jänner 2026 gilt in Österreich das Krypto-Meldepflichtgesetz, mit dem die EU-Richtlinie DAC8 und das OECD-Rahmenwerk CARF umgesetzt werden. Krypto-Börsen und Broker melden seither einmal jährlich die steuerlich relevanten Geschäfte ihrer Kunden ans Finanzamt, auch für in Österreich ansässige Kunden. Wichtig ist die Unterscheidung: Diese Meldepflicht ist keine Steuer und ersetzt nicht den KESt-Abzug. Sie erhöht aber die Transparenz erheblich, weshalb eine vollständige und korrekte Deklaration wichtiger denn je ist. Mehr im DAC8-Ratgeber.
Abgabe
Wie reichst du deine Krypto-Steuer ein?
Selbst zu deklarierende Einkünfte trägst du in die Beilage E1kv zur Einkommensteuererklärung über FinanzOnline ein.
Musst du selbst deklarieren, etwa wegen ausländischer Börsen oder laufender Einkünfte, trägst du die Werte in die Beilage E1kv zur Einkommensteuererklärung über FinanzOnline ein. Als Arbeitnehmer wechselst du dafür einmalig von der Arbeitnehmerveranlagung zur Einkommensteuererklärung. Die Frist liegt bei elektronischer Abgabe über FinanzOnline beim 30. Juni des Folgejahres. Die genaue Klick-für-Klick-Anleitung steht in unserer FinanzOnline-Anleitung. Bei mehreren Börsen, Wallets oder DeFi nimmt dir ein Steuer-Tool die Berechnung ab, welches passt, zeigt der Tool-Vergleich.
Häufige Fragen
Welche Fragen werden häufig gestellt?
Die folgenden Antworten fassen die häufigsten Fragen zu diesem Thema kurz zusammen.
Wie viel Steuer zahle ich auf Krypto-Gewinne in Österreich?
Ist der Tausch von Krypto zu Krypto steuerpflichtig?
Gibt es eine Haltefrist oder einen Freibetrag?
Welche Methode gilt für die Gewinnberechnung?
Muss ich Krypto überhaupt angeben, wenn ich nur bei Bitpanda handle?
Werden meine Krypto-Daten ans Finanzamt gemeldet?
Kann ich Krypto-Verluste steuerlich nutzen?
Was passiert, wenn ich ins Ausland ziehe?
Redaktion
Wer verantwortet diesen Inhalt?
Die Redaktion von kryptosteuer-check.com verantwortet Recherche, Inhalt und Aktualisierung.
Zuletzt geprüft am 10. Juli 2026.
Quellen
Auf welchen Primärquellen beruhen die Angaben?
Steuerangaben beruhen vorrangig auf dem BMF und dem geltenden EStG, Preise und Funktionen auf den offiziellen Anbieterseiten.
Keine Steuerberatung. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beurteilung. Prüfe deinen Fall beim BMF und mit einer qualifizierten Steuerberatung.