Ratgeber Österreich 2026

Staking und Airdrops versteuern: aufgeschoben, nicht aufgehoben.

Rewards aus Staking und Airdrops sind beim Erhalt steuerfrei, kosten dich aber beim Verkauf. Lending und Mining laufen genau umgekehrt. Wir erklären die Regeln mit Beispielen und die Falle, in die viele tappen.

Primärquellen geprüftStand 10. Juli 2026Keine Steuerberatung

Direkte Antwort

In Österreich sind Rewards aus Staking, Airdrops, Bounties und Hardforks beim Zufluss steuerfrei. Sie werden mit Anschaffungskosten von null Euro angesetzt, wodurch beim späteren Verkauf gegen Euro der gesamte Erlös mit 27,5 Prozent besteuert wird, nicht nur ein Gewinn. Ganz anders bei Lending und Mining: Diese gelten als laufende Einkünfte und werden schon im Zuflusszeitpunkt mit 27,5 Prozent besteuert. Die wichtigste Falle: Was Plattformen als Staking bewerben, ist steuerlich oft Lending.

Grundlagen

Was unterscheidet aktive und passive Einkünfte?

Aktive Einkünfte werden bei Zufluss besteuert, passive Bestände erst bei der Veräußerung. In dieser Unterscheidung steckt fast alles.

Seit der ökosozialen Steuerreform (§ 27b EStG in Verbindung mit der KryptowährungsVO) zählen Krypto-Einkünfte zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Für die Rewards aus DeFi und Netzwerkaktivitäten gibt es zwei Wege. Bei manchen Vorgängen erfolgt im Zuflusszeitpunkt keine Besteuerung, die Coins werden mit Anschaffungskosten von null angesetzt und erst beim Verkauf besteuert. Bei anderen sind die Coins schon beim Erhalt laufende Einkünfte und sofort mit 27,5 Prozent zu versteuern. Welcher Weg gilt, hängt davon ab, ob deine Leistung vorwiegend im bloßen Einsatz vorhandener Coins besteht oder ob du sie aktiv jemandem gegen Entgelt überlässt.

Staking

Wie wird Staking richtig versteuert?

Beim echten Konsens-Staking ist der Zufluss steuerfrei, die Anschaffungskosten betragen null und der volle Erlös wird erst beim Verkauf besteuert.

Beim steuerlichen Staking, dem sogenannten Konsens-Staking, stellst du deine Coins zur Transaktionsverarbeitung bereit, also zur Blockerstellung oder -validierung im Proof-of-Stake. Die Leistung besteht vorwiegend im Einsatz vorhandener Kryptowährungen. Solche Rewards sind beim Zufluss steuerfrei und werden mit Anschaffungskosten von null Euro angesetzt. Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben: Verkaufst du die gestakten Coins später gegen Euro, wird der gesamte Verkaufserlös mit 27,5 Prozent besteuert, nicht nur ein etwaiger Gewinn. Eine Haltefrist, nach der das steuerfrei würde, gibt es für Neubestand nicht, ebenso wenig eine Freigrenze.

Beispiel: Staking-Rewards

Zufluss von 100 ADA aus Staking (Marktwert 40 €)0 € Steuer
Anschaffungskosten der Rewards0 €
Späterer Verkauf der 100 ADA zu 0,50 €50 € Erlös
Steuer beim Verkauf: 50 € × 27,5 Prozent13,75 €

Achtung

Warum ist Staking nicht immer steuerlich gleich zu behandeln?

Was Plattformen als Staking bewerben, ist steuerlich oft Lending, und dann fällt die Steuer bereits beim Zufluss an.

Nicht alles, was in der Krypto-Welt als Staking bezeichnet wird, ist steuerlich auch Staking. Die Ausnahme mit der Nullbewertung gilt ausschließlich für echtes Konsens-Staking, bei dem die Coins direkt on-chain zur Transaktionsverarbeitung eingesetzt werden. Nutzt eine Plattform deine Coins dagegen anderweitig, etwa indem sie diese auf eigene Rechnung verleiht, handelt es sich steuerlich um Lending, auch wenn das Produkt Staking heißt. Dann fällt die Steuer bereits im Zuflusszeitpunkt an. Im Zweifel lohnt ein Blick in die Produktbeschreibung der Plattform oder die Nachfrage beim Steuerberater, denn die Einordnung entscheidet über den Besteuerungszeitpunkt.

Airdrops und Co.

Wie werden Airdrops, Bounties und Hardforks behandelt?

Für Airdrops, Bounties und Hardforks gilt dieselbe Logik wie beim Staking: Zufluss steuerfrei, Anschaffungskosten null, voller Erlös beim Verkauf.

Für Airdrops (unentgeltlich erhaltene Token), Bounties (Coins für unwesentliche Leistungen) und Hardforks (Zugang durch Abspaltung einer Blockchain) gilt dieselbe Logik wie beim Staking: Der Zufluss ist steuerfrei, die Anschaffungskosten sind null, und beim späteren Verkauf wird der gesamte Erlös mit 27,5 Prozent besteuert. Ein Detail zum Zeitpunkt: Maßgeblich für die Zuordnung zu Alt- oder Neuvermögen ist das Datum des Zuflusses. Rewards, die ab dem 1. März 2021 zugeflossen sind, gehören zum Neubestand und sind beim Verkauf immer steuerpflichtig. Nur bei Altbestand, also Zufluss vor dem 28. Februar 2021, wäre nach Ablauf der einjährigen Frist ein steuerfreier Verkauf möglich, was in der Praxis kaum noch vorkommt.

Laufende Einkünfte

Wie werden Lending, Mining und Liquidity Mining behandelt?

Diese Vorgänge laufen umgekehrt: Sie gelten als laufende Einkünfte und werden bereits im Zuflusszeitpunkt besteuert.

Diese Vorgänge laufen genau umgekehrt zum Staking. Beim Lending überlässt du deine Coins gegen Entgelt einem Dritten. Das zählt als laufende Einkunft (§ 27b Abs. 2 Z 1 EStG), die Zinsen werden schon beim Zufluss mit 27,5 Prozent besteuert. Der Euro-Wert im Zuflusszeitpunkt gilt zugleich als Anschaffungskosten der erhaltenen Coins, sodass beim späteren Verkauf nur noch ein Kursgewinn seit dem Zufluss besteuert wird. Mining im Privatvermögen sowie Liquidity Mining und Yield Farming werden ebenfalls als laufende Einkünfte bei Zufluss erfasst. Ein Detail am Rande: Der Sondersteuersatz von 27,5 Prozent greift bei Vorliegen eines Public Placements, was im DeFi-Bereich der Standard ist. Ohne Public Placement kann der progressive Einkommensteuersatz von bis zu 55 Prozent gelten. Gewerbliches Mining ist ein eigenes Thema und fällt unter Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Beispiel: Lending-Zinsen

Zufluss von Zinsen in USDC (Wert 50 €)50 €
Steuer bei Zufluss: 50 € × 27,5 Prozent13,75 €
Anschaffungskosten der erhaltenen USDC50 €
Späterer Verkauf zu 52 €: Steuer auf 2 € Gewinn0,55 €

Überblick

Wie werden die einzelnen Vorgänge behandelt?

Die Tabelle zeigt für jeden Vorgang, ob beim Zufluss oder erst beim Verkauf Steuer anfällt.

VorgangBei ZuflussBeim Verkauf gegen Euro
Staking (Konsens)steuerfrei, AK 0 €voller Erlös 27,5 Prozent
Airdropssteuerfrei, AK 0 €voller Erlös 27,5 Prozent
Bountiessteuerfrei, AK 0 €voller Erlös 27,5 Prozent
Hardforksteuerfrei, AK 0 €voller Erlös 27,5 Prozent
Lending27,5 Prozent auf Zuflusswertnur Kursgewinn 27,5 Prozent
Mining (privat)27,5 Prozent auf Zuflusswertnur Kursgewinn 27,5 Prozent
Liquidity Mining27,5 Prozent auf ZuflusswertKursgewinn 27,5 Prozent
Krypto-zu-Krypto-Tauschsteuerfreisteuerfrei

AK = Anschaffungskosten. Angaben für Neubestand (Zufluss ab 1. März 2021). Rechtsgrundlage: § 27b EStG in Verbindung mit der KryptowährungsVO, laut BMF. Stand geprüft Juli 2026.

Steuererklärung

Wo werden die Einkünfte eingetragen?

Alle steuerpflichtigen Krypto-Einkünfte gehören in die Beilage E1kv, laufende Einkünfte im Jahr des Zuflusses.

Alle steuerpflichtigen Krypto-Einkünfte gehören in die Beilage E1kv zur Einkommensteuererklärung, die du über FinanzOnline einreichst. Laufende Einkünfte wie Lending und Mining trägst du für das Jahr des Zuflusses ein. Der spätere Verkauf von Staking- und Airdrop-Rewards erscheint dagegen bei den Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen. Nutzt du eine steuereinfache österreichische Plattform, wird ein Teil davon unter Umständen bereits automatisch berücksichtigt, sobald aber ausländische Börsen, eigene Wallets oder viele DeFi-Vorgänge zusammenkommen, führt an einer eigenen Dokumentation kein Weg vorbei. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Formular findest du in unserer FinanzOnline-Anleitung, und welches Steuer-Tool dir die Arbeit abnimmt, klärt der Vergleich.

Praxis

Warum ist eine saubere Dokumentation entscheidend?

Bei Rewards musst du Zuflusszeitpunkt und Euro-Wert festhalten, weil beides Jahre später noch die Steuer bestimmt.

Gerade bei Rewards ist die Dokumentation heikel, weil du den Euro-Wert und das Datum jedes Zuflusses festhalten musst. Bei laufenden Einkünften bestimmt der Zuflusswert die sofortige Steuer und zugleich die Anschaffungskosten für den späteren Verkauf. Bei Staking und Airdrops brauchst du den Nachweis, dass die Anschaffungskosten null betragen und wann die Coins zugeflossen sind. Diese Aufzeichnungen musst du auch Jahre später noch vorlegen können, denn Anschaffungskosten aus 2024 sind für einen Verkauf 2027 weiterhin relevant. Ein Steuer-Tool automatisiert das Tracking der Zuflusszeitpunkte und -werte und ist bei vielen Rewards oder mehreren Plattformen praktisch unverzichtbar. Zu beachten ist außerdem: Ein Verlustvortrag in Folgejahre ist bei Krypto-Einkünften nicht möglich, der Verlustausgleich funktioniert nur innerhalb desselben Kalenderjahres.

Viele Rewards oder mehrere Plattformen? Ein Steuer-Tool trackt Zuflusswerte und Verkäufe automatisch.
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Häufige Fragen

Welche Fragen werden häufig gestellt?

Die folgenden Antworten fassen die häufigsten Fragen zu diesem Thema kurz zusammen.

Muss ich Staking-Rewards beim Erhalt versteuern?
Nein. Beim Konsens-Staking sind die Rewards im Zuflusszeitpunkt steuerfrei und werden mit Anschaffungskosten von null angesetzt. Die Steuer fällt erst beim Verkauf an, dann aber auf den gesamten Erlös mit 27,5 Prozent.
Wie werden Airdrops in Österreich besteuert?
Wie Staking: Der Erhalt ist steuerfrei, die Anschaffungskosten sind null. Beim späteren Verkauf gegen Euro wird der volle Erlös mit 27,5 Prozent besteuert (für Neubestand ab 1. März 2021).
Was ist der Unterschied zwischen Staking und Lending?
Beim Staking stellst du Coins zur Transaktionsverarbeitung bereit, der Reward ist bei Zufluss steuerfrei. Beim Lending überlässt du Coins gegen Entgelt einem Dritten, die Zinsen sind schon bei Zufluss mit 27,5 Prozent steuerpflichtig. Achtung: Manche Plattformen nennen Lending fälschlich Staking.
Gibt es eine Haltefrist oder Freigrenze für Staking-Rewards?
Nein. Für Neubestand gibt es weder eine Haltefrist, nach der der Verkauf steuerfrei würde, noch eine Freigrenze. Der Verkauf ist immer mit 27,5 Prozent steuerpflichtig.
Wie wird Mining versteuert?
Mining im Privatvermögen zählt als laufende Einkunft und wird beim Zufluss mit 27,5 Prozent besteuert, der Zuflusswert gilt als Anschaffungskosten. Gewerbliches Mining fällt unter Einkünfte aus Gewerbebetrieb und wird anders behandelt.
Wie wird Liquidity Mining besteuert?
Einnahmen aus Liquidity Mining und Yield Farming gelten als laufende Einkünfte und werden beim Zufluss mit 27,5 Prozent besteuert. Ein späterer Kursgewinn bis zum Verkauf ist zusätzlich steuerpflichtig.
Ist der Tausch von Staking-Rewards in eine andere Kryptowährung steuerpflichtig?
Nein. Der Krypto-zu-Krypto-Tausch ist in Österreich steuerfrei, auch bei Staking-Rewards. Die Steuerpflicht entsteht erst beim Verkauf gegen Euro oder beim Tausch gegen andere Wirtschaftsgüter außer Kryptowährungen.
Wo trage ich Staking und Lending in der Steuererklärung ein?
In der Beilage E1kv über FinanzOnline. Lending erfasst du als laufende Einkunft im Jahr des Zuflusses, den Verkauf von Staking-Rewards bei den Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen.

Redaktion

Wer verantwortet diesen Inhalt?

Die Redaktion von kryptosteuer-check.com verantwortet Recherche, Inhalt und Aktualisierung.

Zuletzt geprüft am 10. Juli 2026.

Quellen

Auf welchen Primärquellen beruhen die Angaben?

Steuerangaben beruhen vorrangig auf dem BMF und dem geltenden EStG, Preise und Funktionen auf den offiziellen Anbieterseiten.

Keine Steuerberatung. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beurteilung. Prüfe deinen Fall beim BMF und mit einer qualifizierten Steuerberatung.