EU-Meldepflicht

DAC8: Das Finanzamt schaut jetzt mit.

Das Krypto-Meldepflichtgesetz erweitert den automatischen Informationsaustausch. Es schafft keine neue Steuer, macht vollständige Dokumentation aber wichtiger.

Start 1. Jänner 2026Erste Meldung bis 31. Juli 2027Keine neue Steuer

Kurzantwort

DAC8 verpflichtet erfasste Krypto-Dienstleister, Kunden- und Transaktionsdaten automatisch an Steuerbehörden zu melden. Die erste Meldung für 2026 ist bis 31. Juli 2027 vorgesehen, deine Steuer- und Erklärungspflichten ändern sich dadurch nicht.

Readiness-Check

Mit fünf Schritten prüfst du, ob die grundlegende Dokumentation für einen späteren Abgleich vorbereitet ist.

Ist deine Dokumentation für DAC8 vorbereitet?

Die Checkliste zeigt, ob die wichtigsten organisatorischen Grundlagen dokumentiert sind.

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Die grundlegende Dokumentation ist vorbereitet. Prüfe Sonderfälle mit einer Steuerberatung.

Grundlagen

Was ist DAC8 in Österreich?

DAC8 wurde in Österreich durch das Krypto-Meldepflichtgesetz umgesetzt und regelt den automatischen Informationsaustausch zu meldepflichtigen Kryptowerten.

Das Gesetz verpflichtet erfasste Anbieter zu Sorgfalts-, Erhebungs- und Meldepflichten. Die Meldung soll grenzüberschreitende Krypto-Transaktionen für Steuerbehörden nachvollziehbarer machen.

Zeitplan

Welche Termine sind für DAC8 wichtig?

Die Datenerfassung beginnt mit 1. Jänner 2026, die erste Meldung für das Kalenderjahr 2026 ist bis 31. Juli 2027 vorgesehen.

1. Jänner 2026

Beginn der österreichischen Melde- und Sorgfaltspflichten.

Kalenderjahr 2026

Erstes vollständiges Meldejahr für erfasste Transaktionen.

31. Juli 2027

Vorgesehene Frist für die erste Meldung an das BMF.

Anbieter

Wer muss Krypto-Daten melden?

Meldepflichtig sind erfasste Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, wenn die gesetzlichen Anknüpfungspunkte zum Inland oder zur EU erfüllt sind.

Dazu können regulierte Börsen, Broker und andere Dienstleister gehören, die meldepflichtige Krypto-Transaktionen für Kunden ausführen. Eine privat verwaltete Wallet ist selbst kein meldepflichtiger Anbieter.

Meldeumfang

Welche Informationen werden gemeldet?

Die Meldung umfasst Identifikationsdaten und aggregierte Transaktionsinformationen zu meldepflichtigen Kryptowerten.

BereichTypische Angaben
IdentitätName, Anschrift, Ansässigkeit und Steueridentifikationsnummer
Erwerb und VeräußerungAggregierte Beträge und Einheiten nach Kryptowert
TauschTausch zwischen Kryptowerten und gegen Fiat oder andere Vermögenswerte
TransfersBestimmte Übertragungen zu oder von externen Wallets

Abgrenzung

Welche Vermögenswerte können unter DAC8 fallen?

Der Meldebegriff ist breiter als der österreichische Kryptowährungsbegriff für die Einkommensteuer.

Je nach gesetzlicher Definition können neben klassischen Kryptowährungen weitere Kryptowerte erfasst sein. Deshalb ist die steuerliche Behandlung eines Assets getrennt von der Frage zu prüfen, ob eine Transaktion meldepflichtig ist.

Steuerfolgen

Ändert DAC8 die Höhe meiner Steuer?

DAC8 ändert keine Steuersätze und ersetzt weder den KESt-Abzug noch eine erforderliche Selbstdeklaration.

Bei einem steuereinfachen inländischen Broker kann die Steuer bereits abgeführt sein. Bei ausländischen Anbietern bleibt eine eigene Erklärung über die E1kv erforderlich, wenn kein österreichischer KESt-Abzug erfolgt. Die Meldedaten können künftig mit den erklärten Werten abgeglichen werden.

Historische Daten

Werden durch DAC8 automatisch frühere Jahre gemeldet?

Die reguläre DAC8-Meldung beginnt mit dem Meldejahr 2026 und ist keine automatische rückwirkende Vollmeldung sämtlicher Vorjahre.

Unabhängig davon können Behörden im Rahmen bestehender Verfahren Informationen zu früheren Jahren anfordern. Eigene Unterlagen sollten deshalb auch für ältere steuerlich relevante Zeiträume aufbewahrt werden.

Häufige Fragen

Welche Fragen zu DAC8 werden häufig gestellt?

Die wichtigsten Antworten trennen Meldepflicht, Steuerabzug und eigene Dokumentation klar voneinander.

Ist DAC8 eine neue Steuer?
Nein. DAC8 ist eine Meldepflicht für erfasste Krypto-Dienstleister und ändert weder den österreichischen Steuersatz noch bestehende Erklärungspflichten.
Ab wann gilt DAC8 in Österreich?
Das österreichische Krypto-Meldepflichtgesetz gilt seit 1. Jänner 2026. Die erste Meldung für das Meldejahr 2026 ist bis 31. Juli 2027 vorgesehen.
Welche Daten werden gemeldet?
Gemeldet werden Identifikationsdaten sowie zusammengefasste Angaben zu meldepflichtigen Transaktionen, darunter Erwerb, Veräußerung, Tausch und bestimmte Transfers.
Werden eigene Wallets direkt gemeldet?
Eine eigene Self-Custody-Wallet ist kein meldender Anbieter. Transaktionen zwischen einer eigenen Wallet und einem meldepflichtigen Dienstleister können dennoch in dessen Datensatz aufscheinen.
Ersetzt die Meldung meine Steuererklärung?
Nein. Eine Meldung enthält nicht automatisch deine vollständige steuerliche Einordnung oder alle Anschaffungskosten. Bestehende Deklarationspflichten bleiben bestehen.

Redaktion

Wer verantwortet diesen Inhalt?

Die Redaktion von kryptosteuer-check.com verantwortet Recherche, Inhalt und Aktualisierung.

Zuletzt geprüft am 10. Juli 2026.

Quellen

Auf welchen Primärquellen beruhen die Angaben?

Die Angaben wurden anhand amtlicher und offizieller Quellen geprüft.

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