DAC8: Das Finanzamt schaut jetzt mit.
Das Krypto-Meldepflichtgesetz erweitert den automatischen Informationsaustausch. Es schafft keine neue Steuer, macht vollständige Dokumentation aber wichtiger.
Kurzantwort
DAC8 verpflichtet erfasste Krypto-Dienstleister, Kunden- und Transaktionsdaten automatisch an Steuerbehörden zu melden. Die erste Meldung für 2026 ist bis 31. Juli 2027 vorgesehen, deine Steuer- und Erklärungspflichten ändern sich dadurch nicht.
Readiness-Check
Mit fünf Schritten prüfst du, ob die grundlegende Dokumentation für einen späteren Abgleich vorbereitet ist.
Grundlagen
Was ist DAC8 in Österreich?
DAC8 wurde in Österreich durch das Krypto-Meldepflichtgesetz umgesetzt und regelt den automatischen Informationsaustausch zu meldepflichtigen Kryptowerten.
Das Gesetz verpflichtet erfasste Anbieter zu Sorgfalts-, Erhebungs- und Meldepflichten. Die Meldung soll grenzüberschreitende Krypto-Transaktionen für Steuerbehörden nachvollziehbarer machen.
Zeitplan
Welche Termine sind für DAC8 wichtig?
Die Datenerfassung beginnt mit 1. Jänner 2026, die erste Meldung für das Kalenderjahr 2026 ist bis 31. Juli 2027 vorgesehen.
Beginn der österreichischen Melde- und Sorgfaltspflichten.
Erstes vollständiges Meldejahr für erfasste Transaktionen.
Vorgesehene Frist für die erste Meldung an das BMF.
Anbieter
Wer muss Krypto-Daten melden?
Meldepflichtig sind erfasste Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, wenn die gesetzlichen Anknüpfungspunkte zum Inland oder zur EU erfüllt sind.
Dazu können regulierte Börsen, Broker und andere Dienstleister gehören, die meldepflichtige Krypto-Transaktionen für Kunden ausführen. Eine privat verwaltete Wallet ist selbst kein meldepflichtiger Anbieter.
Meldeumfang
Welche Informationen werden gemeldet?
Die Meldung umfasst Identifikationsdaten und aggregierte Transaktionsinformationen zu meldepflichtigen Kryptowerten.
| Bereich | Typische Angaben |
|---|---|
| Identität | Name, Anschrift, Ansässigkeit und Steueridentifikationsnummer |
| Erwerb und Veräußerung | Aggregierte Beträge und Einheiten nach Kryptowert |
| Tausch | Tausch zwischen Kryptowerten und gegen Fiat oder andere Vermögenswerte |
| Transfers | Bestimmte Übertragungen zu oder von externen Wallets |
Abgrenzung
Welche Vermögenswerte können unter DAC8 fallen?
Der Meldebegriff ist breiter als der österreichische Kryptowährungsbegriff für die Einkommensteuer.
Je nach gesetzlicher Definition können neben klassischen Kryptowährungen weitere Kryptowerte erfasst sein. Deshalb ist die steuerliche Behandlung eines Assets getrennt von der Frage zu prüfen, ob eine Transaktion meldepflichtig ist.
Steuerfolgen
Ändert DAC8 die Höhe meiner Steuer?
DAC8 ändert keine Steuersätze und ersetzt weder den KESt-Abzug noch eine erforderliche Selbstdeklaration.
Bei einem steuereinfachen inländischen Broker kann die Steuer bereits abgeführt sein. Bei ausländischen Anbietern bleibt eine eigene Erklärung über die E1kv erforderlich, wenn kein österreichischer KESt-Abzug erfolgt. Die Meldedaten können künftig mit den erklärten Werten abgeglichen werden.
Historische Daten
Werden durch DAC8 automatisch frühere Jahre gemeldet?
Die reguläre DAC8-Meldung beginnt mit dem Meldejahr 2026 und ist keine automatische rückwirkende Vollmeldung sämtlicher Vorjahre.
Unabhängig davon können Behörden im Rahmen bestehender Verfahren Informationen zu früheren Jahren anfordern. Eigene Unterlagen sollten deshalb auch für ältere steuerlich relevante Zeiträume aufbewahrt werden.
Häufige Fragen
Welche Fragen zu DAC8 werden häufig gestellt?
Die wichtigsten Antworten trennen Meldepflicht, Steuerabzug und eigene Dokumentation klar voneinander.
Ist DAC8 eine neue Steuer?
Ab wann gilt DAC8 in Österreich?
Welche Daten werden gemeldet?
Werden eigene Wallets direkt gemeldet?
Ersetzt die Meldung meine Steuererklärung?
Redaktion
Wer verantwortet diesen Inhalt?
Die Redaktion von kryptosteuer-check.com verantwortet Recherche, Inhalt und Aktualisierung.
Zuletzt geprüft am 10. Juli 2026.
Quellen
Auf welchen Primärquellen beruhen die Angaben?
Die Angaben wurden anhand amtlicher und offizieller Quellen geprüft.
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